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JAV
Definition: Jugend- und Auszubildendenvertretung
"JAV" steht für "Jugend- und Auszubildendenvertretung". Sie ist die Interessenvertretung aller Jugendlichen und Auszubildenden innerhalb eines Betriebes.
Definition: Jugend- und Auszubildendenvertretung
"JAV" steht für "Jugend- und Auszubildendenvertretung". Sie ist die Interessenvertretung aller Jugendlichen und Auszubildenden innerhalb eines Betriebes.